Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

bolle. bau. consulting. management. gmbh

Geschäftsführerin: Joanna Bolle

Birmensdorfstrasse 441, 8055 Zürich

CHE-474.925.370

Zürich 01.01.2024

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1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen bolle. bau. consulting. management. gmbh (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) für Leistungen in den Bereichen Baumanagement, Bauherrenvertretung, Consulting, Projektmanagement und Fotografie. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Auftragnehmerin sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Vertragsgrundlagen und Normen

2.1 Neben den individuellen Vertragsdokumenten gelten subsidiär die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) in der jeweils gültigen Fassung. Für Projekte ausserhalb der Schweiz kann ergänzend die VOB/B herangezogen werden, soweit nicht zwingende nationale Vorschriften entgegenstehen.

2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (a) individueller Vertrag, (b) schriftliches Angebot/Leistungsverzeichnis, (c) diese AGB, (d) SIA 118 bzw. VOB/B.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich (inkl. E-Mail und WhatsApp) annimmt oder die Auftragnehmerin eine Bestellung schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

4.1 Art, Umfang, Termine und Honorar basieren auf dem jeweiligen Angebot oder Leistungsverzeichnis.

4.2 Leistungsänderungen / Nachträge: Jede Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs bedarf vor Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Kunden sowie der Auftragnehmerin. Mehraufwände werden nach den vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, nach den üblichen Stundensätzen zusätzlich vergütet. Termine verlängern sich angemessen.

4.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilleistungen auszuführen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden und Baustellensicherheit

5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Zugänge fristgerecht bereit.

5.2 Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und berechtigen die Auftragnehmerin zur Anpassung der Vergütung.

5.3 Baustellensicherheit: Der Kunde sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften zur Baustellensicherheit eingehalten werden und stellt einen geeigneten Sicherheitskoordinator. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unfälle von Bauunternehmern oder Dritten, soweit sie diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

6. Abnahme und Mängelrüge

6.1 Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine gemeinsame Abnahme-Begehung erfolgt und ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet wird oder wenn der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige nicht beanstandet.

6.2 Offene Mängel sind spätestens 14 Tage nach Abnahme schriftlich zu rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (Art. 367 OR / SIA 118 Art. 172).

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf (5) Jahre für Bauwerke und zwei (2) Jahre für bewegliche Teile bzw. Planungs- und Beratungsleistungen, beginnend mit der Abnahme.

7.2 Innerhalb dieser Frist festgestellte, rechtzeitig gerügte Mängel beseitigt die Auftragnehmerin nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Aufwand gemäss den jeweils gültigen Stundensätzen zuzüglich MwSt.

8.2 Rechnungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.3 Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, Mahnspesen sowie ggf. Inkassokosten; die Auftragnehmerin kann die Leistung bis zum Zahlungseingang aussetzen.

8.4 Unternehmer und Subunternehmer werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsprüfung bezahlt.

9. Versicherungen

Der Kunde verpflichtet sich, vor Leistungsbeginn eine ausreichende Bauwesen- und Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschliessen und der Auftragnehmerin den Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen streng vertraulich.

10.2 Ohne schriftliche Zustimmung dürfen weder Verträge noch Unterlagen an Dritte weitergegeben werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

10.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt über das Vertragsende hinaus.

11. Schutz geistigen Eigentums

Alle Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Auftragnehmerin. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit es zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1 Die Auftragnehmerin haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; sie übersteigt insgesamt jedoch nicht 10 % der Netto-Auftragssumme bzw. max. 1 000 000 CHF, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

12.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Personenschäden, bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Pflichten. Verzögern sich Leistungen dadurch länger als 60 Tage, darf jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

14. Abtretung und Übertragung

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen oder abgetreten werden. Die Auftragnehmerin darf Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch für deren Leistung verantwortlich.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

15.2 Unabhängig vom Sitz des Kunden oder eines von der Auftragnehmerin beigezogenen Subunternehmers ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Schweiz.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.3 Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit und sind rechtlich nicht verbindlich.